Familienrecht
Das Familienrecht hat die Besonderheit, dass sich die Beteiligten häufig in einer emotional belasteten Situation befinden. Daher ist es uns wichtig, Ihnen nicht nur eine fachkompetente Beratung und Durchsetzung Ihrer Interessen zu bieten, sondern Sie auch bei einer individuellen und – soweit möglich und gewünscht – außergerichtlichen Konfliktlösung zu unterstützen, dies auch durch Mediation.
Frau Rechtsanwältin Montjoie ist nicht nur auf das nationale Familien-, sondern auch auf das internationale Familienrecht spezialisiert. Internationales Familienrecht ist maßgeblich, wenn einer oder beide der Ehegatten keine deutsche Staatsangehörigkeit hat und/oder sich die Ehegatten im Ausland aufhalten.
Besondere Expertise hat Frau Rechtsanwältin Montjoie zudem in der Ausarbeitung von (internationalen) Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen und geht damit weit über die Durchführung der Ehescheidung hinaus. Die Fragen im Zusammenhang mit den Folgen von Eheschließung und Trennung nehmen allerdings in der Praxis einen breiten Raum ein:
- Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgen:
- Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt
- Teilung des Hausrats, die Zuweisung von Ehewohnung oder – haus
- Vermögensauseinandersetzung
- Durchführung des Versorgungsausgleichs („Rentenausgleich")
- Kindesunterhalt
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
Darüber hinaus umfasst das Familienrecht die Rechte der nichtehelichen Kinder, Mütter und Väter, insbesondere Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Kindesmutter sowie Vaterschaftsfeststellung oder – anfechtung, Adoption und die Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Mediation
In geeigneten Fällen kann die Mediation eine effektive und kostengünstige Alternative zu einem Gerichtsverfahren sein. Dies setzt voraus, dass alle Konfliktbeteiligten sich für eine Mediation entscheiden, um selbstbestimmt und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu erarbeiten. Aufgabe des Mediators als neutralem Mittler ist es dabei, im Rahmen eines strukturierten und vertraulichen Verfahrens eine Gesprächsebene zwischen den Parteien herzustellen und eine interessenorientierte Kommunikation zu fördern. Der Mediator trifft jedoch keine Entscheidung. Bei der Mediation delegieren die Parteien ihre Streitigkeit nicht an Rechtsanwälte und Richter, sondern behalten die Konfliktbearbeitung selbst in der Hand. Hierdurch entsteht mehr Raum für wirtschaftlich optimierte, nachhaltige und interessengerechte Ergebnisse.