Erbrecht
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass die Beteiligten in familiären oder langjährigen persönlichen Beziehungen zueinander stehen.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Erbrechts beginnt daher bereits vor dem Erbfall. Klare Regelungen in Testamenten und Erbverträgen sind die Voraussetzung dafür, dass nach einem Erbfall Streit unter den Angehörigen gar nicht erst entsteht.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten nach einem Erbfall gerichtlich und außergerichtlich in allen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses stellen.